{"id":3977,"date":"2020-03-06T00:00:59","date_gmt":"2020-03-05T23:00:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gerd-kommer-invest.de\/?p=3977"},"modified":"2026-05-27T14:26:04","modified_gmt":"2026-05-27T12:26:04","slug":"kapitalbildende-lebensversicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gerd-kommer.de\/blog\/kapitalbildende-lebensversicherung\/","title":{"rendered":"Die kapital­bildende Lebens­versicherung \u2013 ein deutscher Irrweg"},"content":{"rendered":"

<<< Dieser Blog-Beitrag ist auch als YouTube-Video verf\u00fcgbar. >>><\/a><\/strong><\/span><\/p>\n

Von Jonas Schweizer<\/a> und\u00a0 Gerd Kommer<\/a><\/em><\/p>\n

Ein Drittel des liquiden Verm\u00f6gens der bundesdeutschen Haushalte steckt in kapitalbildenden Lebensversicherungen (KLVs) \u2013 ein Finanzprodukt, das vorrangig der langfristigen Verm\u00f6gensbildung und Altersvorsorge dienen soll. Statistisch gesehen h\u00e4lt jeder der \u00fcber 40 Millionen Haushalte in diesem Land mehr als zwei KLV-Policen.<\/p>\n

Aus dieser weltweit wohl einmaligen „KLV-Dichte“ k\u00f6nnte man auf den ersten Blick ableiten, dass die KLV f\u00fcr die Deutschen ein wesentliches und erfolgreiches Investmentprodukt sei. Wesentlich ist sie angesichts dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung gewiss; erfolgreich auch \u2013 f\u00fcr die Versicherer. Der Erfolg von KLVs f\u00fcr die Versicherten d\u00fcrfte dagegen eher bescheiden sein. Wie bescheiden, warum bescheiden und welche Handlungsfolgen daraus abzuleiten sind, das versucht dieser Blog-Beitrag zu zeigen. [1]<\/span><\/strong><\/p>\n

KLVs existieren in einer „klassischen“ und in einer fondsgebundenen Form. Bei der klassischen Variante werden die Beitr\u00e4ge der Versicherungsnehmer vorwiegend in langfristige Anleihen aus dem oberen Bonit\u00e4tssegment investiert (prim\u00e4r Staatsanleihen), bei fondsgebundenen Lebensversicherungen fast immer in teure aktiv gemanagte Aktien- oder Mischfonds.<\/p>\n

Das zugrunde liegende Investment in Anleihen oder Investmentfonds (die wiederum in Aktien oder Anleihen anlegen) wird umh\u00fcllt von einer dicken, rechtlich komplexen „Verpackung“, dem „Versicherungsmantel“. Er kostet viel Geld, f\u00fchrt ein nennenswertes Zusatzrisiko ein (das Gegenparteirisiko oder Bonit\u00e4tsrisiko der Lebensversicherungsgesellschaft), macht eine ansonsten recht banale Kapitalmarktanlage intransparent und bringt \u2013 wie wir sehen werden \u2013 keinen einzigen echten Vorteil. Zum wichtigen Gegenparteirisiko weiter unten mehr.<\/p>\n

KLVs kann man aus Anwendersicht als veritable Fehlkonstruktion bezeichnen. Fehlkonstruktion deswegen, weil eine KLV bei rationaler Betrachtung eine \u00f6konomisch eher unsinnige Verkupplung eines Versicherungsproduktes mit einem Investmentprodukt ist, n\u00e4mlich eine Risikolebensversicherung verzahnt mit einem Sparvertrag. Die Risikolebensversicherung repr\u00e4sentiert eine \u2013 in aller Regel nur zeitlich begrenzt notwendige \u2013 Todesfallabsicherung. Der Sparvertrag ist dagegen ein Anlageprodukt f\u00fcr die sehr langfristige Verm\u00f6gensbildung und Altersvorsorge. Diese beiden Funktionen und Ziele haben letztlich genauso viel mit einander zu tun wie eine Schwimmweste und ein Fahrrad. Trotzdem werden sie von Versicherungen kombiniert, weil man in dieser intransparenten, illiquiden, unn\u00f6tig komplexen Kombination hohe Kosten und Margen besonders gut verstecken kann.<\/p>\n

Wer einen Todesfallschutz ben\u00f6tigt, kann diesen ma\u00dfgeschneidert zu einem Bruchteil der monatlichen KLV-Pr\u00e4mie als reine Risikolebensversicherung bekommen. Sp\u00e4ter kann er diese preisg\u00fcnstige Risikoversicherung sofort k\u00fcndigen, sobald er sie nicht mehr braucht, z. B. „wenn die Kinder aus dem Haus sind“. Das Gegenparteirisiko f\u00e4llt bei einer Risikolebensversicherung nicht ins Gewicht.<\/p>\n

Der Spar- und Investment-Aspekt einer KLV kann mithilfe eines Fondssparvertrags mit deutlich niedrigeren Kosten (und dadurch h\u00f6herem Endverm\u00f6gen) sowie mehr Transparenz, Flexibilit\u00e4t und h\u00f6herer Liquidit\u00e4t besser und zuverl\u00e4ssiger erreicht werden. Das gleiche gilt auch f\u00fcr eine KLV mit einer hohen anf\u00e4nglichen Einmaleinzahlungen, statt einer langfristigen laufenden Besparung.<\/p>\n

KLV-Policen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden (das sind fast ausschlie\u00dflich „klassische“ KLVs), hatten und haben attraktive Steuervorteile. Diese Steuervorteile fielen jedoch f\u00fcr sp\u00e4tere Policen ab 2005 schrittweise weg und sind mittlerweile gering. Dieser „Reststeuervorteil“ rechtfertigt die drei strukturellen Nachteile von KLVs praktisch nie. Diese sind: (a) Unattraktive Renditen aufgrund der hohen eingebauten, f\u00fcr Versicherungsnehmer nur schwer in ihrer G\u00e4nze erkennbaren Kosten, (b) das Gegenparteirisiko (Bonit\u00e4tsrisiko) der Versicherungsgesellschaft und (c) ihre Illiquidit\u00e4t, Inflexibilit\u00e4t und Intransparenz.<\/p>\n

Zur im Durchschnitt inakzeptabel niedrigen Rendite von KLVs tr\u00e4gt eine perfide rechtliche Regelung bei, die den Versicherungen erlaubt, bestimmte laufende Kosten des Versicherungsunternehmens, die \u2013 und jetzt kommt’s \u2013 erst weit in der Zukunft \u00fcber Jahrzehnte hinweg anfallen werden, bereits in den ersten rund f\u00fcnf Jahren, also im Voraus, von den vom Versicherungsnehmer eingezahlten Pr\u00e4mien abzuziehen. Aufgrund dieser absurd-kundenfeindlichen Methode, die so in keiner anderen Branche existiert, liegt der R\u00fcckkaufswert (Gegenwartswert) von KLVs in den ersten Jahren \u00fcblicherweise deutlich unterhalb der Summe der eingezahlten Pr\u00e4mien. Diese „Zillmerung“ genannte Vorgehensweise wirkt sich in der Praxis deswegen f\u00fcr Verbraucher schlimm aus, weil \u2013 je nach Berechnungsmodus\u2013 \u00fcber 50% aller KLV-Vertr\u00e4ge vorzeitig gek\u00fcndigt werden (Bund der Versicherten 2019). Die ersch\u00fctternd hohen Stornoquoten sind ein Ergebnis des provisionsgetriebenen Maklerwesens im Versicherungsgesch\u00e4ft und der allgemeinen M\u00e4ngel des KLV-Produkts.<\/p>\n

Man kann in diesem Zusammenhang auch erw\u00e4hnen, dass die etwa 200.000 Versicherungsvertreter und -makler in Deutschland mit KLVs ein Investmentprodukt vermitteln und verkaufen d\u00fcrfen, obwohl sie keine formale Qualifikation als Anlagefachleute besitzen. Aus Verbraucherschutzperspektive darf man das als Defizit empfinden. Wie so oft bei Finanzdienstleistungen hierzulande geht dies auf aufsichtsrechtliches Versagen des Gesetzgebers zur\u00fcck.<\/p>\n

Die Versicherungswirtschaft weist paradoxerweise gerne darauf hin, dass sich das oben erw\u00e4hnte Eigenschaftentrio „Illiquidit\u00e4t-Inflexibilit\u00e4t-Intransparenz“ in Wirklichkeit zum Vorteil des Versicherungsnehmers auswirke, denn die KLV sei gerade deswegen<\/em> ein „positiver Zwangssparvertrag“. Sie werde also gerade deswegen nicht beim „erstbesten pers\u00f6nlichen Liquidit\u00e4tsengpass“ des Versicherungsnehmers oder bei einem Aktien-Crash wieder von diesem aufgel\u00f6st, wie das oft bei einer Direktanlage der Fall sei.<\/p>\n

Dieses Argument hat mehr L\u00f6cher als ein Schweizer K\u00e4se. Die erw\u00e4hnten Stornoquoten belegen, dass die „Theorie“ des positiven Zwangssparvertrags auf KLVs ganz einfach nicht zutrifft.<\/p>\n

Der allergr\u00f6\u00dfte und seltsam oft \u00fcbersehene Nachteil einer KLV ist das vom Versicherungsnehmer getragene Bonit\u00e4tsrisiko in Bezug auf die Versicherungsgesellschaft. Sollte diese in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, ist es gut m\u00f6glich, dass der Versicherungsnehmer daraus drastische finanzielle Einbu\u00dfen erleidet, z. B. eine erhebliche K\u00fcrzung seines Auszahlungsanspruches. Die Gelder, die die Versicherungsnehmer in eine KLV einzahlen, bilden n\u00e4mlich kein Sonderverm\u00f6gen<\/em> in dem Sinne, wie das bei Investmentfonds, einschlie\u00dflich ETFs, der Fall ist.<\/p>\n

In \u00a7 223 des hier relevanten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) kommt die Bezeichnung „Sonderverm\u00f6gen“ zwar vor, hat dort aber eine ganz andere Bedeutung als das, was unter Privatanlegern gemeinhin unter Sonderverm\u00f6gen<\/em> in Bezug auf Investmentfonds verstanden wird, n\u00e4mlich, dass das Verm\u00f6gen der Anleger im Fonds strikt und wirksam vom Verm\u00f6gen der den Fonds verwaltenden Fondsgesellschaft getrennt wird. Sollte diese pleite gehen, hat das deswegen keine verm\u00f6gensm\u00e4\u00dfige Auswirkung auf die Anleger. [2]<\/span><\/strong> Auch ein denkbarer Konkurs der Depotbank des Anlegers spielt in dieser Hinsicht bei Fondsanlagen keine Rolle, da die Depotbank \u2013 \u00fcbrigens ganz anders als bei einem normalen Konto (Geldkonto) \u2013 nur als Verwahrstelle des Anlegerverm\u00f6gens fungiert.<\/p>\n

Bei KLVs enth\u00e4lt der hier relevante \u00a7 314 VAG die Bezeichnung „Sicherungsverm\u00f6gen“ (nicht „Sonderverm\u00f6gen“). Nach \u00a7 314 hat ein einzelner Versicherungsnehmer \u2013 anders als das bei einem Anleger in einem Investmentfonds \u2013 eben gerade keinen<\/em> vergleichbaren Aussonderungsanspruch f\u00fcr die Verm\u00f6genswerte (prim\u00e4r Wertpapiere), die mit seinem Geld im Laufe der Zeit erworben wurden, sollte die verwaltende Versicherungsgesellschaft in eine Insolvenz geraten. Im Gegenteil: Die Aufsichtsbeh\u00f6rde (BaFin) darf und wird nach \u00a7 314 die Auszahlungsleistungen \u2013 auch den sogenannten „Garantiezins“ \u2013 an einzelne oder alle Versicherten k\u00fcrzen und sogar ganz verbieten, wenn das Versicherungsunternehmen ansonsten nicht mehr in der Lage w\u00e4re, alle seine unternehmerischen Zahlungsverpflichtungen zu erf\u00fcllen, also zur Sanierung des Gesamtunternehmens. Das gilt sowohl in Bezug auf traditionelle KLVs als auch in Bezug auf fondsgebundene KLVs (Wissenschaftlicher Dienst 2019). Von einer strikten Trennung des Verm\u00f6gens der Versicherungsgesellschaft und des Verm\u00f6gens der Versicherungsnehmer (sprich die Einzahlungen und die Renditen, die damit erzielt wurden) kann keine Rede sein. [3]<\/span><\/strong><\/p>\n

Der Nachteil des Gegenparteirisikos in Bezug auf die Versicherungsgesellschaft wiegt besonders hoch, weil ein KLV-Vertrag ja typischerweise \u00fcber mehr als ein Jahrzehnt l\u00e4uft und weil die deutsche Lebensversicherungsbranche ohnehin mit Strukturproblemen k\u00e4mpft, die in den n\u00e4chsten Jahren einige Versicherer in schwere Solvenzprobleme treiben k\u00f6nnten. Heute zu wissen, dass ein bestimmter KLV-Anbieter eine gute Bonit\u00e4t hat (gemessen z. B. am Bonit\u00e4ts-Rating), ist eine weitgehend nutzlose Information, weil sie wenig \u00fcber den Zustand dieses Unternehmens in 12 oder 20 Jahren aussagt. Der Nachteil des Bonit\u00e4tsrisikos bzw. des fehlenden Sonderverm\u00f6gensschutzes alleine wiegt unseres Erachtens so hoch, dass wir niemals eine KLV abschlie\u00dfen w\u00fcrden.<\/p>\n

Die private Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherungsunternehmen namens Protektor<\/em> („Protektor Lebensversicherungs-AG“) hilft hier leider auch nicht weiter. Schon der Konkurs einer einzigen gro\u00dfen Lebensversicherung w\u00fcrde die finanziellen Ressourcen von Protektor wahrscheinlich \u00fcbersteigen. F\u00fcr den Fall einer systemischen Krise, die mehrere Versicherungen zugleich betrifft, w\u00e4re die Schutzwirkung von Protektor auf jeden Fall zu gering. Gerade eine solche Systemkrise ist f\u00fcr die deutschen Lebensversicherungsunternehmen in Zukunft m\u00f6glich, denn die ganze Branche leidet seit langer Zeit unter strukturellen Problemen, darunter r\u00fcckl\u00e4ufigem Neugesch\u00e4ft, sinkender Profitabilit\u00e4t und einem „bilanziellen Asset-Liability-Mismatch“, sprich zu geringer Ertr\u00e4ge aus Anlagen, die in langfristiger Perspektive unterhalb der Auszahlungsverpflichtungen an die Versicherten liegen. Diese Strukturprobleme d\u00fcrften sich in Zukunft eher noch versch\u00e4rfen. Einer der gr\u00f6\u00dften Lebensversicherer auf dem deutschen Markt, die „Generali“, hat deswegen bereits das Handtuch geworfen und einen wesentlichen Teil seines KLV-Bestandes in eine Abwicklungsgesellschaft transferiert, weil ein normaler Verkauf bereits nicht mehr m\u00f6glich war.<\/p>\n

Um etwaige Missverst\u00e4ndnisse auszur\u00e4umen: Eine staatliche Einlagensicherung, wie sie innerhalb der EU f\u00fcr Bankguthaben bis zu 100.000 Euro pro Bank-Kunde-Kombination gilt, existiert f\u00fcr deutsche KLVs nicht.<\/p>\n

Angesichts dieser langen Latte von Nachteilen und Problemen stellt sich die Frage, warum wohl kein anderes Land auf diesem Planeten mit so vielen KLV-Policen pro Kopf, wie in Deutschland, existiert. Die beiden Antworten auf diese Frage lauten: (a) Steuervorteile (die aber, wie erw\u00e4hnt, f\u00fcr Neu-Policen kaum noch ins Gewicht fallen). Diese vom Staat gew\u00e4hrten Steuervorteile waren in der Nachkriegszeit ein gigantischer Lobby-Erfolg der m\u00e4chtigen Versicherungsbranche und (b) der kuriose „Wahn“ der Deutschen alles kreuz und quer versichern zu m\u00fcssen, manchmal sogar doppelt. Nicht zuf\u00e4llig ist die gr\u00f6\u00dfte Versicherung der Welt ein deutsches Unternehmen.<\/p>\n

So viel zum Produkt KLV, seinen unheilbaren Geburtsfehlern und den Gr\u00fcnden f\u00fcr seine starke Verbreitung, trotz der offenkundigen Defekte. Nun zur Praxis.<\/p>\n

Bei einer bestehenden KLV ergeben sich in der Regel vier Handlungsoptionen f\u00fcr den Versicherungsnehmer: Unver\u00e4nderte Weiterf\u00fchrung und Besparung, Beitragsfreistellung, K\u00fcndigung oder Verkauf auf dem Zweitmarkt. Oft ist \u00fcbrigens der Verkauf lukrativer als die K\u00fcndigung.<\/p>\n

Welche dieser Optionen im konkreten Fall die Beste ist, muss letztlich einzelfallbezogen gepr\u00fcft werden, aber einige Faustregeln k\u00f6nnen allgemein formuliert werden. Das geschieht in der folgenden Tabelle.<\/p>\n

Tabelle: Faustregeln zur handlungsorientierten Beurteilung bestehender kapitalbildender Lebensversicherungen<\/strong><\/span><\/p>\n

\"\"<\/p>\n

Sofern Sie eine oder mehrere KLVs mit nicht vernachl\u00e4ssigbaren R\u00fcckkaufswerten haben und sich bez\u00fcglich der damit einhergehenden weiteren Vorgehensweise unsicher sind, sollten Sie sich dazu von einer Verbraucherzentrale, dem Bund der Versicherten<\/em> oder einem spezialisierten Versicherungs-Honorarberater (den Sie in Cash, nicht \u00fcber eine versteckte oder indirekte Produktprovision bezahlen) beraten lassen.<\/p>\n

Vom Abschluss einer neuen KLV ist eigentlich immer abzuraten. Die einzige Ausnahme, die wir uns vorstellen k\u00f6nnen, sind fondsgebundene KLVs auf „Nettotarifbasis“ und auch nur dann, wenn das Fondsinvestment preisg\u00fcnstige ETFs\/Indexfonds sind. Bei einer Netto-Police flie\u00dfen anf\u00e4nglich und fortlaufend keine oder nur geringe Provisionen an den Vermittler der Police, wie das leider bei normalen Policen („Brutto-Policen“) der Fall ist. Bei einer Netto-Police wird der Vermittler direkt vom Versicherungsnehmer in Cash bezahlt \u2013 so wie es sein sollte, wenn man die Wahrscheinlichkeit von schlechter Beratung wegen Interessenkonflikten minimieren m\u00f6chte.<\/p>\n

Zum verwandten Thema private Rentenversicherungen<\/em> (Leibrenten) werden wir in den n\u00e4chsten Monaten einen gesonderten Blog-Beitrag ver\u00f6ffentlichen. Das Thema Leibrenten hat Kommer im Mai 2019 bei einem hier<\/u><\/a> verlinkten Vortrag bereits in Teilen behandelt.<\/p>\n

 <\/p>\n

Fazit<\/span><\/h2>\n

Kapitalbildende Lebensversicherungen sind ein strukturell m\u00e4ngelbehaftetes Kuppelprodukt aus einer Versicherungskomponente (einer Risikolebensversicherung) und einem langfristigen Sparvertrag auf Anleihen oder Aktien. Beide sollten getrennt eingekauft werden. Klassische KLV-Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, besitzen noch nennenswerte Steuervorteile, die in Verbindung mit \u2013 historisch bedingt \u2013 hohen Garantieverzinsungen \u00fcberwiegend eine Fortf\u00fchrung (weitere Besparung) solcher KLVs nahelegen \u2013 unter Inkaufnahme des damit einhergehenden Gegenparteirisikos. Bei allen anderen hier beschriebenen Konstellationen ist es gut m\u00f6glich, dass eine Beitragsfreistellung, eine K\u00fcndigung oder ein Verkauf wirtschaftlich vorteilhafter sind. Im Einzelfall wird f\u00fcr die konkrete Entscheidung nur eine Verbraucherzentrale oder ein spezialisierter Honorarberater versiert und interessenkonfliktfrei helfen k\u00f6nnen. Neue KLVs sind, wenn \u00fcberhaupt, lediglich als Netto-Police auf ETF-Basis sinnvoll.<\/p>\n

 <\/p>\n

Endnoten<\/span><\/h2>\n

[1]<\/strong> Die folgenden Ausf\u00fchrungen gelten in Bezug auf steuerliche und aufsichtsrechtliche Aussagen nicht oder nur bedingt f\u00fcr \u00d6sterreich und die Schweiz.<\/p>\n

[2]<\/strong> Dieser Sachverhalt wird f\u00fcr Fonds mit Domizil in Deutschland prim\u00e4r in den \u00a7\u00a7 92 ff. KAGB\/Kapitalanlagengesetzbuch oder f\u00fcr ausl\u00e4ndische Fonds in gleichartigen Bestimmungen anderer EU-L\u00e4nder geregelt.<\/p>\n

[3]\u00a0<\/strong>Die Versicherungsbranche hat in Bezug auf fondsgebundene KLVs zu diesem Sachverhalt in den letzten Jahren verschiedene Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse belegen sollen, dass bei diesen \u2013 trotz des Wortlauts von \u00a7\u00a0314\u00a0VAG \u2013 ein individueller Aussonderungsanspruch existieren soll. Das scheint darauf hinzudeuten, dass die rechtliche Situation unklar ist. Einen echten Pr\u00e4zedenzfall, der als Test dienen k\u00f6nnte, gab es bisher nicht. Alles in allem sollte diese Uneindeutigkeit als Argument reichen: Grunds\u00e4tzlich kann man nicht sicher davon ausgehen, dass bei fondgsebundenen KLVs ein rechtssicherer Sonderverm\u00f6gensschutz existiert. Bei klassischen KLVs ist diese Nichtexistenz sowieso unstrittig.<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

Literatur<\/span><\/h3>\n

Bund der Versicherten (ohne Autor) (2019): „Die meisten Leben-Vertr\u00e4ge werden gek\u00fcndigt“; Internet-Fundstelle: https:\/\/www.procontra-online.de\/unkategorisiert\/artikel\/bdv-die-meisten-leben-vertraege-werden-gekuendigt<\/a><\/p>\n

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags (ohne Autor) (2019): „Einzelfrage zum Versicherungsaufsichtsgesetz“; Internet-Fundstelle: https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/581272\/4f44e5da0d2c2607a8ac4a155f32b56a\/WD-4-169-18-pdf-data.pdf<\/span><\/a><\/p>\n

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In diesem Beitrag befassen wir uns mit kapital­bildenden Lebens­versicherungen, ihren Nachteilen und den Gr\u00fcnden f\u00fcr ihre enorme Verbreitung.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":4046,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[46,5],"class_list":["post-3977","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-asset-klassen","tag-versicherungen","tag-video"],"yoast_head":"\nKapitalbildende Lebensversicherung: Ein Irrweg<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"In diesem Beitrag befassen wir uns mit der kapitalbildenden Lebensversicherung und ihren zahlreichen Nachteilen.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/gerd-kommer.de\/blog\/kapitalbildende-lebensversicherung\/\" \/>\n<meta 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