{"id":7688,"date":"2023-02-03T00:00:29","date_gmt":"2023-02-02T23:00:29","guid":{"rendered":"https:\/\/gerd-kommer.de\/?p=7688"},"modified":"2026-05-27T17:25:46","modified_gmt":"2026-05-27T15:25:46","slug":"ehe-und-scheidung-aus-finanzieller-perspektive","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gerd-kommer.de\/blog\/ehe-und-scheidung-aus-finanzieller-perspektive\/","title":{"rendered":"Ehe und Scheidung aus finanzieller Perspektive"},"content":{"rendered":"

Von Luca Stagnitti<\/a>\u00a0und\u00a0Gerd Kommer<\/a>\u00a0\u00a0<\/em><\/p>\n

Dieser Blog-Beitrag wurde im Mai 2026 aktualisiert<\/em><\/p>\n

Dass Heiraten finanziell lukrativ sein kann, d\u00fcrfte niemanden \u00fcberraschen. Mit lukrativ meinen wir jedoch nicht „reich heiraten“, die \u00e4lteste aller Verm\u00f6gensmehrungsmethoden f\u00fcr Menschen, die finanziell aufsteigen wollen. [1]<\/span><\/strong> Wir meinen vielmehr die betr\u00e4chtlichen \u00f6konomischen Vorteile der Ehe auf der aggregierten Ebene<\/i> des Paares.<\/p>\n

Singles und unverheiratete Paare haben allen Grund auf diese finanziellen Vorteile der Ehe neidisch zu sein.\u00a0<\/span><\/p>\n

Wir nennen nachfolgend die acht wichtigsten dieser materiellen Vorteile. Von den ersten dreien profitieren auch nicht verheiratete Paare, die nachfolgenden f\u00fcnf erfordern jedoch eine Heirat. (Notabene: Wenn in diesem Beitrag von „Ehepartnern“ die Rede ist, gilt das ebenso f\u00fcr die Partner in einer „eingetragenen Lebenspartnerschaft“. Sie ist in Deutschland der Ehe rechtlich und steuerlich gleichgestellt.)<\/p>\n

Danach gehen wir auf die zum Teil noch gr\u00f6\u00dfere \u00f6konomische Downside von Scheidungen ein. Am Ende des Beitrages geben wir Ratschl\u00e4ge, wie man dieses wirtschaftliche Risiko senken kann. Wir beginnen mit den finanziellen Vorteilen einer Eheschlie\u00dfung.<\/p>\n

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Finanzvorteil Partnerschaft Nr. 1:<\/b> Gemeinsame Haushaltsf\u00fchrung<\/b><\/span><\/h2>\n

Wenn zwei Menschen ihren Haushalt zusammenlegen, werden sie gemeinschaftlich gegen\u00fcber der F\u00fchrung zweier getrennter Haushalte bei einem gegebenen Lebensstandard zwischen 20% und 50% geringere Lebenshaltungskosten pro Person haben. Umgekehrt werden die zwei Personen eine substanzielle Erh\u00f6hung ihres Lebensstandards erfahren, wenn sie im Zusammenleben gemeinsam genauso viel ausgeben wie in Summe vorher getrennt.<\/p>\n

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Finanzvorteil Partnerschaft Nr.2:<\/b> Arbeitsteilung und Spezialisierung<\/b><\/span><\/h2>\n

Statistisch h\u00e4ufig noch gr\u00f6\u00dfer als der wirtschaftliche Vorteil aus gemeinsamer Haushaltsf\u00fchrung kann die wirtschaftliche Upside einer Ehe aus der Ausnutzung des uralten marktwirtschaftlichen Prinzips der Arbeitsteilung und Spezialisierung sein: „Einer k\u00fcmmert sich um die Kinder und den Haushalt, der andere macht Karriere“. Das ersterer heutzutage nicht \u2013 wie historisch \u2013 fast immer die Frau und letzterer fast immer der Mann sein muss versteht sich von selbst.<\/p>\n

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Finanzvorteil Partnerschaft Nr. 3:<\/b> Risikosenkung beim Einkommen durch Diversifikation<\/b><\/span><\/h2>\n

Jeder Unternehmer wei\u00df, dass zwei Einkommensstr\u00f6me unter sonst gleichen Umst\u00e4nden besser sind als nur einer. Aus Risikosicht ist ein Unternehmen mit nur einem Kunden oder nur einem Produkt eine prek\u00e4re, weil schlecht diversifizierte Angelegenheit. Genauso ist Siemens ein sichereres Investment als die Meierchen Anlagenbau GmbH aus Kleinkleckersdorf mit zwei Millionen Euro Jahresumsatz, weil Siemens \u00fcber Tausende von Einkommensstr\u00f6men verf\u00fcgt, gegen\u00fcber nur einer Handvoll bei Meierchen. So \u00e4hnlich ist es in der Ehe. In einer Ehe existieren doppelt so viele Tr\u00e4ger von Humankapital wie in einem Einpersonenhaushalt. Deswegen senkt die Ehe aus statistischer Perspektive das Cash-Flow-Risiko der zwei beteiligten Personen betr\u00e4chtlich. Das gilt auch dann, wenn in einer bestimmten Phase nicht beide Partner berufst\u00e4tig sind \u2013 zur Risikosenkung reicht es, dass potenziell beide Partner Einkommen generieren k\u00f6nnen.<\/p>\n

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Finanzvorteil Partnerschaft Nr. 4:<\/b> Niedrigere Einkommensteuern<\/b><\/span><\/h2>\n

Wenn ein frisch verm\u00e4hltes Paar sich einkommensteuerlich gemeinsam veranlagen l\u00e4sst, statt getrennt wie zuvor, kommt es in Deutschland zum Ehegattensplitting<\/i>. Der Durchschnittsteuersatz f\u00fcr das gepoolte Einkommen kann dann niedriger sein als der Durchschnittssatz bei jeweils getrennter steuerlicher Veranlagung. Dabei gilt: Je gr\u00f6\u00dfer die Einkommensdifferenz der beiden Eheleute und je h\u00f6her der diesbez\u00fcgliche Steuersatz liegt, umso h\u00f6her ist der potenzielle, finanzielle Vorteil. Im Fr\u00fchjahr 2026 begannen allerdings politische Diskussionen, das Ehegattensplittung aufgrund der damit einhergehenden Steuerausf\u00e4lle und anderer Gr\u00fcnde abzuschaffen.<\/p>\n

Ein weiterer (kleiner) einkommensteuerlicher Vorteil der Ehe bezieht sich auf den j\u00e4hrlichen Sparerpauschbetrag, der f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen gilt („liquides Verm\u00f6gen“). Dieser Steuerfreibetrag betr\u00e4gt 1.000 Euro pro Einzelperson oder 2.000 Euro f\u00fcr Paare. Durch die M\u00f6glichkeit der freien Aufteilung des Freibetrages (im Falle gemeinsamer steuerlicher Veranlagung) k\u00f6nnen potenziell h\u00f6here Steuerersparnisse generiert werden, falls einer der beiden Partner ansonsten den vollen Freibetrag in einem gegebenen Jahr nicht h\u00e4tte ausnutzen k\u00f6nnen.<\/p>\n

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Finanzvorteil Partnerschaft Nr. 5:<\/b> Niedrigere Schenkung- und Erbschaftsteuern<\/b><\/span><\/h2>\n

Ehepartner werden bei der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer gegen\u00fcber nicht verheirateten Partnern in au\u00dferordentlichem Ausma\u00df \u00f6konomisch beg\u00fcnstigt \u2013 durch h\u00f6here Freibetr\u00e4ge (alle zehn Jahre 500.000 Euro zwischen Ehepartnern versus k\u00fcmmerliche 20.000 Euro zwischen Nicht-Ehepartnern) und durch deutlich niedrigere Steuers\u00e4tze f\u00fcr Schenkungen oder Nachl\u00e4sse oberhalb dieser Freibetr\u00e4ge. Hinzu kommt \u2013 diese Sichtweise ist politisch unkorrekt und unromantisch \u2013 dass wer heiratet, sich damit ein zweites Elternpaar (die Schwiegereltern) angelt, womit sein statistisch zu erwartendes Erbvolumen steigt.<\/p>\n

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Finanzvorteil Partnerschaft Nr. 6:<\/b> Pluspunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung<\/b><\/span><\/h2>\n

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpension erh\u00e4lt der \u00fcberlebende Partner nach dem Tod des Ehepartners bis zu 60% der Rente des verstorbenen Ehepartners \u2013 die „Hinterbliebenenrente“.\u00a0<\/span><\/p>\n

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Finanzvorteil Partnerschaft Nr. 7:<\/b> Niedrigere Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung<\/b><\/span><\/h2>\n

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann ein nicht berufst\u00e4tiger Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden (dieser Vorteil besteht bei privaten Versicherungen nicht). Allerdings gibt es politische Diskussionen diesen Vorteil aufgrund der gravierenden Finanzproblemen der GKV abzuschaffen.<\/p>\n

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Finanzvorteil Partnerschaft Nr. 8: Niedrigere Kosten bei anderen Versicherungen<\/b><\/span><\/h2>\n

Eine Reihe von Versicherungen k\u00f6nnen f\u00fcr Verheiratete g\u00fcnstiger sein als die aufaddierte Summe der Beitr\u00e4ge zu ansonsten identischen, getrennten Versicherungen, z. B. Rechtschutz-, Unfall-, private Haftpflicht- und Hausratversicherung.<\/p>\n

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Finanzvorteil Partnerschaft Nr. 9: H\u00f6here Kreditw\u00fcrdigkeit f\u00fcr ein Eigenheimdarlehen<\/b><\/span><\/h2>\n

Viele Menschen gelangen \u00fcberhaupt erst als Ehepaar finanziell in die Lage die Bonit\u00e4tskriterien einer Bank zur Aufnahme eines Kredits f\u00fcr eine selbstgenutzte Immobilie (Eigenheim: Wohnung, Haus) zu erf\u00fcllen. Als Singles w\u00fcrden sie keinen Kredit erhalten, nicht einmal einen kleineren, weil sie damit eine geringere Bonit\u00e4t h\u00e4tten. Das hat mit mehreren Faktoren zu tun, die wir weiter oben beschrieben haben, einschlie\u00dflich des Faktors, dass zwei Personen, die tats\u00e4chlich oder potenziell Geld verdienen k\u00f6nnen, aus der Sicht eines Kreditgebers risiko\u00e4rmer ist als nur eine Person.<\/p>\n

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Die finanzielle Downside einer Scheidung<\/b><\/span><\/h2>\n

Nachdem wir nun gesehen haben, wie verbl\u00fcffend vielf\u00e4ltig und gro\u00df die finanzielle Upside des Zusammenlebens und der Ehe sein k\u00f6nnen, kommen wir nun zur Kehrseite der Medaille \u2013 der wirtschaftlichen Downside einer Ehescheidung und die ist in die andere Richtung ebenso gravierend. Weil in den deutschsprachigen L\u00e4ndern \u00fcber ein Drittel aller Ehen geschieden werden, ist das ein Aspekt, der viele Mitmenschen betrifft.<\/p>\n

Um Missverst\u00e4ndnissen vorzubeugen: Dass der vor der Ehe verm\u00f6gendere Partner oder der in der Ehe besserverdienende Partner im Rahmen einer Scheidung subjektiv eine wirtschaftliche Einbu\u00dfe zu Gunsten des weniger verm\u00f6genden oder schlechter verdienenden Partners erleidet, ist trivial \u2013 doch darum geht es hier nicht. Hier geht es um die finanziellen Nachteile einer Scheidung auf der aggregierten Ebene des Paares<\/i>, also auf der Ebene des im Rahmen der Scheidung zu verteilenden Verm\u00f6gens.<\/p>\n

Zun\u00e4chst m\u00f6chten wir die in diesem Zusammenhang bei jungen, eheunerfahrenen Menschen gelegentlich anzutreffende Vorstellung ausr\u00e4umen, dass bei einer Scheidung das vorher gepoolte Verm\u00f6gen des Ehepaars nunmehr einfach ungef\u00e4hr h\u00e4lftig zwischen den beiden Expartnern aufgeteilt wird (oder in einem anderen Verh\u00e4ltnis, wenn ein Ehevertrag abweichende Regelungen enth\u00e4lt).<\/p>\n

Die Realit\u00e4t sieht anders aus. Scheidungen \u2013 jedenfalls nicht v\u00f6llig einvernehmliche Scheidungen \u2013 sind „Verm\u00f6gensvernichtungsveranstaltungen“. Der Finanzjournalist Volker Looman dr\u00fcckt das so aus: „Die finanziellen Folgen einer Scheidung sind in vielen F\u00e4llen schlimmer als Pest und Cholera“ (FAZ.net, 01.10.2019). \u00c4hnlich \u00e4u\u00dfert sich auch der US-\u00d6konom Laurence Kotlikoff: „Divorce [Scheidung] is one of the most destructive financial forces on the planet“. [2]<\/span><\/strong> <\/b>Der amerikanische Verm\u00f6gensverwalter Rick Kahler schreibt zu Scheidungen: „There is no greater threat to your financial wellbeing than divorce. Unless you are very wealthy or extremely poor, both former spouses will see a decline in their lifestyle“. [3]<\/span><\/strong><\/p>\n

Hier f\u00fcnf wichtige Gr\u00fcnde, die hinter diesen drastischen Einsch\u00e4tzungen stehen:<\/p>\n

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Grund 1: Wegfall des Vorteils aus gemeinsamer Haushaltsf\u00fchrung<\/b><\/span><\/h2>\n

F\u00fcr den einzelnen, nun geschiedenen Partner d\u00fcrfte sich der Wegfall dieses Ehevorzugs durch die Scheidung ungef\u00e4hr so anf\u00fchlen, als ob alle Kosten seiner gewohnten Lebensf\u00fchrung von heute auf morgen sehr stark in die H\u00f6he schie\u00dfen \u2013 je nach Einzelfall zwischen 30% und 70%. (Aufgrund der unerfreulichen Gesetze der Arithmetik ist der prozentuale \u2013 wenngleich nicht der absolute \u2013 Kostenanstieg im \u00dcbergang „Ehe zu Single-Dasein“ h\u00f6her als der vorherige prozentuale Kostenr\u00fcckgang im \u00dcbergang „Single-Dasein zu Ehe“.)<\/p>\n

Am Beispiel der gemeinsam genutzten Immobilie l\u00e4sst sich diese Kosteninflation illustrieren: Zwei getrennte Behausungen sind, wenn man die gleiche Wohnqualit\u00e4t aus Wohnfl\u00e4che, Wertigkeit und Lage unterstellt, doppelt so teuer wie nur eine. Verf\u00fcgt einer der Partner nicht \u00fcber die finanziellen Mittel die trennungsbedingten Wohnungsmehrkosten aufzufangen, kommt es zu einem sinkenden Lebensstandard, da dieser Partner nun in einer billigeren, schlechteren Immobilie leben muss. Manchmal trifft der Umzug in ein schlechteres Objekt sogar beide geschiedenen Ehepartner.<\/p>\n

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Grund 2:<\/b>\u00a0Wegfall einkommensteuerlicher Vorteile<\/b><\/span><\/h2>\n

Ohne Ehegatten-Splitting (siehe oben) erh\u00f6ht sich die aufaddierte Einkommensteuerlast des ehemaligen Paares. Der Nachteil trifft den besser verdienenden Ex-Ehepartner \u00fcberproportional mehr, w\u00e4hrend der schlechter verdienende Partner einen betraglich geringeren Nachteil erzielt.<\/p>\n

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Grund 3: Opportunit\u00e4tskosten im beruflichen\/unternehmerischen Bereich<\/b>\u00a0<\/span><\/span><\/h2>\n

Scheidungen ziehen sich typischerweise \u00fcber mehr als ein Jahr hin, schon allein wegen des hierzulande gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahrs. Man darf annehmen, dass w\u00e4hrend einer nicht einvernehmlichen Scheidungsphase von ein bis drei Jahren berufliche H\u00f6chstleistungen und Karrierespr\u00fcnge seltener vorkommen als w\u00e4hrend des restlichen Lebens. Das hat oft wirtschaftlich nachteilige Konsequenzen, die sich jedoch nicht allgemeing\u00fcltig quantifizieren lassen. Einer der beiden Autoren kennt einen verm\u00f6genden Steuerberater, der nach eigenen Angaben etwa zweihundertausend Euro Honorareinnahmen mit seiner Kanzlei einb\u00fc\u00dfte bzw. nicht verdiente, weil er sich w\u00e4hrend der Scheidung \u00fcber zwei Jahre hinweg nicht angemessen um sein Unternehmen k\u00fcmmern konnte.<\/p>\n

Scheidungsbedingte Liquidit\u00e4tsabfl\u00fcsse k\u00f6nnen bei kleinen und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen zu betr\u00e4chtlichen wirtschaftlichen Sch\u00e4den f\u00fchren.<\/p>\n

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Grund 4: Kosten f\u00fcr Anw\u00e4lte und Gutachter<\/b><\/span><\/h2>\n

Bei einer nicht einvernehmlichen, sich \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hinziehenden Scheidung k\u00f6nnen Kosten von vielen Tausend Euro f\u00fcr Anw\u00e4lte und Berater auflaufen, beispielsweise, wenn Uneinigkeit \u00fcber den Wert von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen oder \u00fcber die H\u00f6he von Unterhaltszahlungen besteht. Die \u00f6konomisch attraktivste Konstellation f\u00fcr Scheidungsanw\u00e4lte besteht darin, dass sich beide Ehepartner Anw\u00e4lte nehmen, die eine aggressiv-destruktive Strategie der Maximalforderungen verfolgen. Mit in dieser Phase extrem emotionalisierten Eheleuten k\u00f6nnen die jeweiligen Anw\u00e4lte diesen f\u00fcr sie profitablen Kamikaze-Ansatz oft erstaunlich leicht durchsetzen. Bei einem verm\u00f6genden Paar geben die beiden Partner zusammen nicht selten f\u00fcnfstellige Summen f\u00fcr ihre Scheidungsberater aus. Diese Kosten gehen zu Lasten des gemeinsamen Verm\u00f6gens, das nach der Scheidung zu verteilen ist.<\/p>\n

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Grund 5: Risiko Kreditfinanzierung<\/b><\/span><\/h2>\n

Etwaig schon bestehende Kreditfinanzierungen k\u00f6nnen nach der Scheidung aufgrund von Verschlechterungen bei Liquidit\u00e4t, Einkommen und Bonit\u00e4t ins Trudeln geraten. Kommt es im ung\u00fcnstigen Fall zu einer Zwangsversteigerung des vorher gemeinsam bewohnten Eigenheims oder einer vermieteten Immobilie, wird dabei bis zu 40% weniger als der andernfalls erzielbare Wert des Objekts erl\u00f6st, da die Bank lediglich schnell den Kredit oder den gr\u00f6\u00dften Teil davon getilgt sehen will \u2013 neben der h\u00e4ufigen emotionalen Verschlechterung.<\/p>\n

Unterhaltszahlungen oder einmalige Ausgleichszahlungen von Partner A an Partner B verursachen zwar auf der aggregierten Ebene des Paares keine zus\u00e4tzlichen Ausgaben \u2013 es ist aus der Sicht des vormaligen Paares ja ein linke-Tasche-rechte-Tasche-Effekt \u2013 aber isoliert aus der Perspektive desjenigen, der die Zahlungen leisten muss, stellen diese eine wirtschaftliche Verschlechterung dar.<\/p>\n

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Die wirtschaftliche Downside einer Scheidung mindern<\/b><\/span><\/h2>\n

In Anbetracht dieser ern\u00fcchternden Fakten stellt sich die Frage, wie sich die wirtschaftlichen Risiken einer Trennung bzw. Scheidung senken lassen.<\/p>\n

Ein Patentrezept daf\u00fcr existiert naturgem\u00e4\u00df nicht. Dennoch gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten, die hier gro\u00dfe finanzielle Unterschiede bewirken k\u00f6nnen. Die meisten dieser Ansatzpunkte funktionieren besser oder \u00fcberhaupt nur, wenn man sie vor<\/i> der Eheschlie\u00dfung aufgreift.<\/p>\n

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(a) Der Abschluss eines Ehevertrags<\/b>\u00a0<\/b><\/span><\/h3>\n

Wer keinen Ehevertrag hat, lebt familienrechtlich im gesetzlichen G\u00fcterstand, der so genannten Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung f\u00fchren die darin vorgegebenen Regeln der Verm\u00f6gensaufteilung h\u00e4ufig nicht zu dem Ergebnis, das beide Ehepartner urspr\u00fcnglich wollten. Mit einem Ehevertrag kann man vom Prinzip der Zugewinngemeinschaft nach eigenen W\u00fcnschen begrenzt oder sehr weitgehend abweichen.\u00a0<\/span><\/p>\n

Generell kann ein Ehevertrag bereits w\u00e4hrend der Ehe zum Seelenfrieden der beiden Partner beitragen und das Auseinandersetzungspotenzial im Rahmen der Scheidung deutlich reduzieren. So kann die Scheidung schneller, emotional schmerzloser und mit geringeren Anwalts- und Gutachterkosten abgewickelt werden.\u00a0<\/span><\/p>\n

Au\u00dferdem ist die Verhandlung eines Ehevertrags vor Beginn der Ehe eine \u2013 wir w\u00e4hlen dieses Adjektiv mit Bedacht \u2013 exzellente Seelenpr\u00fcfung dahingehend, ob die beiden Ehekandidaten \u00fcberhaupt \u00e4hnlich genug \u00fcber die wirtschaftlichen Aspekte ihres „Merger-Projektes“ nachdenken. Ein Paar, das sich nicht im Vorhinein, wenn die Liebe noch bl\u00fcht, zu einvernehmlichen Regelungen in einem Ehevertrag verst\u00e4ndigen kann, muss sich fragen lassen, ob es das Projekt Ehe \u00fcberhaupt gemeinsam unternehmen sollte. (Man denke an den oft zitierten Vers aus dem Gedicht Das Lied von der Glocke<\/i> von Friedrich Schiller, 1759 \u2013 1805: „Drum pr\u00fcfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet. Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang.“)\u00a0<\/span><\/p>\n

Zu beachten ist, dass zu einseitige Ehevertr\u00e4ge von dem im Rahmen der Scheidung sich benachteiligt f\u00fchlenden Partner m\u00f6glicherweise rechtlich anfechtbar sind. Man kann zwar in einen Ehevertrag hineinschreiben, was man will, ob aber „extreme“ oder aus der Sicht eines Gerichtes gar „sittenwidrige“ Regelungen vor dem Kadi Bestand haben werden, ist eine andere Frage \u2013 eine Beratung durch einen gemeinsamen oder zwei getrennte Anw\u00e4lte ist in jedem Fall ratsam. Dar\u00fcber hinaus schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags vor.<\/p>\n

Es existieren viele Staaten, in denen Ehevertr\u00e4ge nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt anerkannt werden, beispielsweise Gro\u00dfbritannien. Daher sollte derjenige, der eine Auswanderung in Erw\u00e4gung zieht oder diese bereits vollzogen hat, diesen Aspekt rechtlich pr\u00fcfen lassen.<\/p>\n

Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei noch erw\u00e4hnt, dass der Abschluss eines Ehevertrages nach bereits erfolgter Heirat aus offensichtlichen Gr\u00fcnden selten vorkommt.<\/p>\n

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(b) Die Berufst\u00e4tigkeit des geringer verdienenden Partners w\u00e4hrend der Ehe f\u00f6rdern<\/b><\/span><\/h3>\n

In vielen Ehen mit Kindern gibt ein Partner \u2013 traditionell leider fast immer die Frau \u2013 die Berufst\u00e4tigkeit auf, solange das Kind oder die Kinder klein sind. Aus einer einzelfallspezifischen Mischung aus R\u00fcckst\u00e4ndigkeit, Bequemlichkeit oder anderer Faktoren bei beiden oder nur einem der Ehepartner nimmt die Frau dann oft genug auch keine Berufst\u00e4tigkeit mehr auf, nachdem das j\u00fcngste Kind eingeschult wurde. Dieses historisch \u00fcbliche Ehemodell kann sich r\u00e4chen, wenn es zur Scheidung kommt. Die Frau tut sich nach Jahren oder Jahrzehnten der Abwesenheit auf dem Arbeitsmarkt schwer, eine befriedigende und finanziell hinreichend attraktive Besch\u00e4ftigung zu finden und trauert \u2013 zu Recht oder zu Unrecht \u2013 verbittert ihrer „geopferten Karriere“ nach. Der Mann muss umso mehr Unterhalt leisten.<\/p>\n

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(c) Die Scheidung entemotionalisieren<\/b><\/span><\/h3>\n

Das ist nat\u00fcrlich leichter gesagt als getan. Aber wer die Scheidung als Rachefeldzug und Bestrafung des anderen f\u00fcr zuvor w\u00e4hrend der Ehe zugef\u00fcgtes Leid sieht, der wird mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Teil des zu verteilenden Verm\u00f6gens \u00fcber die oben genannten Wege vernichten und sich damit selbst sch\u00e4digen. Ein z\u00fcgig erreichter, au\u00dfergerichtlicher Vergleich ist f\u00fcr beide Parteien zumeist finanziell kl\u00fcger und kann sogar helfen, die Intensit\u00e4t des seelischen Traumas zu mildern, das vielfach mit einer Scheidung einhergeht.<\/p>\n

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(d) Sich trennen, aber auf die Scheidung (vorl\u00e4ufig) verzichten<\/b><\/span><\/h3>\n

Ehepaare k\u00f6nnen sich bekanntlich auch ohne Scheidung trennen. Diejenigen, die diesen Weg gehen, tun das in aller Regel aus wirtschaftlichen Erw\u00e4gungen heraus, die zu vielf\u00e4ltig und einzelfallspezifisch sind, um in diesem Beitrag zusammengefasst zu werden. Wir nennen nur einen einzelnen Aspekt: Ein Ehepaar, das bereits zehn Jahre getrennt gelebt hat, einschlie\u00dflich des lange abgeschlossenen Aufbaus eines nachehelichen, neuen Lebens, wird sich mit der „versp\u00e4teten“ Scheidung \u2013 so sie dann \u00fcberhaupt noch erforderlich ist \u2013 leichter tun und diese rationaler und verm\u00f6gensschonender vollziehen.<\/p>\n

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(e) Wieder heiraten<\/b><\/span><\/h3>\n

Eingangs haben wir die gewaltigen finanziellen Vorteile einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft beschrieben. Jemand, der sich scheiden l\u00e4sst, verliert diese Vorteile, kann sie sich jedoch durch eine erneute Eheschlie\u00dfung noch einmal sichern. Wir m\u00fcssen jedoch sogleich Wasser in den Wein gie\u00dfen: Die statistische Wahrscheinlichkeit, sich wieder scheiden zu lassen, steigt mit jeder weiteren Ehe.<\/p>\n

 <\/p>\n

(f) Eine Familienstiftung gr\u00fcnden<\/b><\/span><\/h3>\n

Ein Unternehmer-Ehepaar oder eventuell ein einzelner Partner, das bzw. der rechtzeitig vor der Ehescheidung eine Familienstiftung in Deutschland oder in Liechtenstein gr\u00fcndet und Verm\u00f6gen auf diese Stiftung \u00fcbertr\u00e4gt, kann das verm\u00f6gensm\u00e4\u00dfige Zerst\u00f6rungspotenzial in einem potenziellen sp\u00e4teren Scheidungsfall deutlich senken. Im Allgemeinen kann man sagen, dass eine Stiftung all das, was ein Ehevertrag oder ein Testament leisten k\u00f6nnen, auch leistet, nur in vielerlei Hinsicht besser. Zum Thema Familienstiftung und anderen Verm\u00f6gensschutzma\u00dfnahmen haben wir ein eigenes Buch<\/u><\/a> geschrieben<\/p>\n

 <\/p>\n

Fazit<\/b><\/span><\/h2>\n

Heiraten kann gro\u00dfe finanzielle Vorteile bringen; sich scheiden lassen noch gr\u00f6\u00dfere finanzielle Nachteile. Wer das Abenteuer Ehe erleben will, ist gut beraten, ex ante nicht nur von den famili\u00e4ren und Lifestyle-Implikationen dieses gro\u00dfen romantischen Vorhabens zu tr\u00e4umen, sondern auch intensiv \u00fcber die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Ehe nachzudenken. Beide Ehepartner k\u00f6nnen vor der Heirat und zum Teil noch danach viel tun, um sp\u00e4teres wirtschaftliches Scheidungsleid zu minimieren. In rechtlicher Hinsicht ist der Abschluss eines Ehevertrags oft ein gutes Instrument zur Reduktion m\u00f6glicher Downsides.<\/p>\n

 <\/p>\n

Endnoten<\/b><\/span><\/h2>\n

[1]<\/strong> Das Sujet „gesellschaftlicher Aufstieg durch reich heiraten“ wurde in der Weltliteratur \u2013 der anspruchsvollen und nicht anspruchsvollen \u2013 seit dem Mittelalter unendlich oft verarbeitet, weil reich heiraten in B\u00fcrgertum und Adel \u00fcber Jahrhunderte weg ein universelles Ziel war. Ein sch\u00f6nes Literaturbeispiel aus dem 19. Jahrhundert ist der Roman Washington Square<\/em> von Henry James 1843 \u2013 1916.<\/p>\n

[2]<\/strong> „Scheidung ist eine der zerst\u00f6rerischsten Finanzkr\u00e4fte auf diesem Planeten.“ Laurence Kotlikoff: „Money Magic: An Economist’s Secrets to More Money, Less Risk, and a Better Life“; Hachette Book Group; January 2022; 309 pages, S. 172.<\/p>\n

[3]<\/strong> „Es gibt keine gr\u00f6\u00dfere Bedrohung Ihres finanziellen Wohls als Scheidung. Sofern die beiden Ehegatten nicht sehr verm\u00f6gend oder sehr arm sind, werden sie eine Minderung in ihrem Lebensstandard erleben.“ Quelle: advisorperspectives.com, 16.02.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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