{"id":2377,"date":"2019-02-01T00:00:06","date_gmt":"2019-01-31T23:00:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gerd-kommer-invest.de\/?p=2377"},"modified":"2026-03-11T15:06:39","modified_gmt":"2026-03-11T14:06:39","slug":"depotentnahmen-mythen-und-missverstandnisse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gerd-kommer.de\/blog\/depotentnahmen-mythen-und-missverstandnisse\/","title":{"rendered":"Depotentnahmen: Mythen und Missverst\u00e4ndnisse"},"content":{"rendered":"
<<< Dieser Blog-Beitrag ist auch als YouTube-Video verf\u00fcgbar. >>><\/a><\/strong><\/span><\/p>\n Von\u00a0Gerd Kommer<\/a> und Alexander Weis<\/a>\u00a0\u00a0<\/em><\/p>\n Dieser Beitrag wurde im M\u00e4rz 2026 aktualisiert.<\/em><\/p>\n Viele Privatanlegerhaushalte verwenden ihre liquiden Verm\u00f6gensanlagen, um dauerhaft einen Teil ihrer Lebenshaltungskosten daraus zu bestreiten. Diese Anleger sind in der „Verm\u00f6gensnutzungsphase“ oder „Verm\u00f6genverbrauchsphase“ und stehen vor der grunds\u00e4tzlichen Frage, wie sie ihr Investmentportfolio strukturieren sollen, sodass es m\u00f6glichst zuverl\u00e4ssig eine regelm\u00e4\u00dfige Auszahlung in der gew\u00fcnschten H\u00f6he hervorbringt \u2013 eine Art selbst erzeugte Rente.<\/p>\n Diese Aufgabe ist nicht trivial, denn unterschiedliche Verm\u00f6gensanlagen produzieren unterschiedliche Kombinationen aus laufenden Cash-Ertr\u00e4gen (Dividenden bei Aktien, Zinsen bei zinstragenden Anlagen, Nettomietertr\u00e4ge bei Immobilien [1]<\/span><\/strong>) einerseits und Kurs- bzw. Wertsteigerungsgewinnen andererseits.<\/p>\n In diesem Zusammenhang begegnen wir in unserer Finanzberatungspraxis oft einem unter Privatanlegern verbreiteten Irrtum: Sie bewerten Entnahmen, die aus laufenden Ertr\u00e4gen stammen (z. B. Dividenden, Zinsen, Mieteinahmen) systematisch anders als Entnahmen, die \u00fcber Anteilsverk\u00e4ufe erfolgen, also Verkaufe einzelner Wertpapiere oder Fondsanteile. <\/p>\n Diese Anleger empfinden das Verbrauchen bzw. das „Entnehmen“ von Aussch\u00fcttungen als eine irgendwie geringere Verm\u00f6genseinbu\u00dfe als das betragsgleiche Verbrauchen\/Entnehmen von Erl\u00f6sen aus Anteilsverk\u00e4ufen. Manche Anleger begr\u00fcnden das mit einem Unterschied zwischen „Substanz“ bzw. „Kapital“ einerseits und „laufendem Ertrag“ oder Aussch\u00fcttungen andererseits. Das Verbrauchen laufender Ertr\u00e4ge bzw. von Aussch\u00fcttungen sei weniger sch\u00e4dlich als das Verbrauchen von Substanz oder Kapital. Wer lediglich laufende Ertr\u00e4ge\/Aussch\u00fcttungen verbrauche, der verzehre kein Kapital.<\/p>\n In diesem Blog-Beitrag zeigen wir, dass wirtschaftlich und rational betrachtet kein Unterschied besteht zwischen Verbrauch\/Entnahmen von laufenden Ertr\u00e4gen (Aussch\u00fcttungen) und Verbrauch\/Entnahmen aus Anteilsverk\u00e4ufen. Wer diese beiden Entnahmewege als \u00f6konomisch grunds\u00e4tzlich unterschiedlich betrachtet trifft tendenziell schlechtere diesbez\u00fcgliche Entscheidungen f\u00fcr sein Verm\u00f6gen. Wenn Entnahmen aus Anteilsverk\u00e4ufen betragsm\u00e4\u00dfig gleich hoch sind wie Entnahmen aus Aussch\u00fcttungen ist der \u00f6konomische Effekt (z. B. „kein Kapitalverzehr“) exakt der Gleiche. Das wird dieser Blog-Beitrag unmissverst\u00e4ndlich zeigen.<\/p>\n Um die Logik hinter unserer Argumentation nachzuvollziehen, ist zun\u00e4chst eine begriffliche Kl\u00e4rung erforderlich, die oben schon angedeutet wurde. Wir verwenden nachfolgend die allgemeine Bezeichnung „Entnahmen“ f\u00fcr zwei verschiedene Typen von Zahlungsstr\u00f6men oder „Cash-Flows“ aus dem Finanzportfolio bzw. Depot heraus an den Anleger:<\/p>\n Im Folgenden legen wir sieben Argumente dar, die belegen, dass der unterschiedlichen Bewertung der beiden Entnahmetypen in Bezug auf ihre verm\u00f6gensmindernde Wirkung durch Privatanleger eher Meinungen als Fakten zugrunde liegen. Diese sieben Argumente werden uns in Summe zur wesentlichen Schlussfolgerung f\u00fchren:<\/p>\n Die Bevorzugung von Entnahmen, die aus laufenden Ertr\u00e4gen stammen, gegen\u00fcber Entnahmen, die aus Anteilsverk\u00e4ufen kommen, hat keine wirkliche wirtschaftliche Fundierung. Es existiert rein rational betrachtet kein Grund, die eine Entnahmeart gegen\u00fcber der anderen Art zu bevorzugen. Wer das dennoch tut, begeht den Fehler, ein irrelevantes Entscheidungskriterium zu einem relevanten Kriterium zu erheben. Daraus k\u00f6nnen sich wirtschaftliche Nachteile ergeben. Entnahmen \u00fcber Anteilsverk\u00e4ufe haben gegen\u00fcber Entnahmen aus Aussch\u00fcttungen sogar einen betr\u00e4chtlichen Vorteil, den wir weiter unten beschreiben werden.<\/em><\/p>\n <\/p>\n Aus steuerlicher Sicht besteht zwischen A-Entnahmen (laufenden Ertr\u00e4gen) und V-Entnahmen (Anteilsverk\u00e4ufen) bei Kapitalanlagen im Privatverm\u00f6gen in den meisten L\u00e4ndern, so auch in Deutschland, gar kein oder kein wesentlicher Unterschied. Die steuerliche Belastung des Anlegers der A-Entnahmen t\u00e4tigt ist die gleiche wie die des Anlegers mit V-Entnahmen.<\/p>\n <\/p>\n Aus Transaktionskostensicht (Kosten f\u00fcr K\u00e4ufe und Verk\u00e4ufe von Wertpapieren oder Fondsanteilen) haben A-Entnahmen bei oberfl\u00e4chlicher Betrachtung Vorteile. Wer tiefer analysiert, wie wir das in unserem Blog-Beitrag „Aussch\u00fcttende vs. thesaurierende Fonds<\/u><\/a>“ getan haben, wird erkennen, dass dieser Vorteil in der Praxis in den meisten relevanten Anlegerkonstellationen entweder gar nicht besteht oder vernachl\u00e4ssigbar gering ist. Das viel geh\u00f6rte Argument „Aussch\u00fcttungen verursachen keine Transaktionskosten, Anteilsverk\u00e4ufe jedoch schon“, greift in diesem Zusammenhang zu kurz. Warum das so ist, haben wir im besagten Blog-Beitrag dargelegt. Wer glaubt oder behauptet A-Entnahmen h\u00e4tten Transaktionskostenvorteile sollte\/muss unseren besagten Blog-Beitrag lesen.<\/p>\n <\/p>\n Verm\u00f6gensanlage sollten \u2013 das ist banal \u2013 auf der Basis ihrer so genannten erwarteten Gesamt<\/em>rendite und ihres erwarteten Risikos ausgew\u00e4hlt werden. Die Gesamtrendite besteht bei den meisten Kapitalanlagen aus einer Aussch\u00fcttungs- und einer Wertsteigerungsrendite. Dabei gilt der ausnahmslose Grundsatz: Je h\u00f6her die Aussch\u00fcttungsrendite, desto niedriger die Wertsteigerungsrendite. Beispielsweise geht eine hohe Dividendenrendite bei einer Aktie eins zu eins zu Lasten ihrer Wertsteigerungsrendite; das Gleiche gilt bei Anleihen und bei Immobilien. <\/p>\n Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht den Zusammenhang zwischen Aussch\u00fcttungsrendite und Wertsteigerungsrendite anhand von Zahlenbeispielen f\u00fcr verschiedene Anlageklassen und Finanzprodukte. Eine hohe Aussch\u00fcttungsrendite ist also kein Geschenk, kein Free Lunch (Gratismittagessen). Sie reduziert in voller H\u00f6he die ansonsten m\u00f6gliche Wertsteigerungsrendite. Scheinbare Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in der Regel Verwechslungen von „optisch sichtbaren“ Vorg\u00e4ngen mit allen<\/em> wirtschaftlichen Vorg\u00e4ngen. Ergo: Nur die Gesamtrendite z\u00e4hlt. Dieses \u00f6konomische Grundprinzip kann nicht stark genug betont werden. <\/p>\n Viele Finanzanlagen \u2013 auch attraktive \u2013 weisen im \u00dcbrigen \u00fcberhaupt keine Aussch\u00fcttungsrendite auf. Vier Beispiele daf\u00fcr sind der nachfolgenden Tabelle enthalten. Bei manchen Typen von Anleihen kann der Anleger beinahe beliebig zwischen Varianten mit hoher, mittlerer oder niedriger Aussch\u00fcttungsrendite (Coupon-Rendite) w\u00e4hlen. [2]<\/span><\/strong> Diese blo\u00df formalen Abweichungen haben jedoch keine systematische Auswirkung auf die erwartete Gesamt<\/em>rendite. W\u00e4re es anders, w\u00fcrde eines der fundamentalsten Gesetze des Kapitalmarktes nicht mehr gelten: „There is no free lunch“ \u2013 es gibt kein Gratis-Mittagessen.<\/p>\n Tabelle: Konzeptioneller Vergleich von Anlagen, die jeweils unterschiedliche Kombinationen von (nominaler) Aussch\u00fcttungsrendite und Wertsteigerungsrendite repr\u00e4sentieren<\/strong><\/span><\/p>\n \u25ba Die Werte in der Spalte Gesamtrendite sind unsere Annahmen, die wir grob aus der langfristigen Historie abgeleitet haben. \u25ba [A] Aussch\u00fcttungsrendite: Bei einer Aktie ist das die Dividende, bei einer Anleihe die „Kupon-Rendite“, bei einer Immobilie die Nettomietrendite. \u25ba [B] Wertsteigerungsrendite: Bei einer Aktie oder Anleihe sind das die Kurssteigerungen, bei einer Immobilie die Preissteigerungen. Die Werte in der Spalte Wertsteigerungsrendite sind Annahmen von uns, die aus den historischen Wertsteigerungsrenditen f\u00fcr die jeweiligen Anlagekassen abgeleitet sind. \u25ba Diese nominalen (nicht inflationsbereinigten) Renditeangaben sind rein fiktiv. \u25ba [C] Beispiel: Die Aktie von Warren Buffet (Berkshire Hathaway Inc.). Sie hat seit \u00fcber 50 Jahren keine Dividende gezahlt, produzierte dennoch eine weit \u00fcberdurchschnittliche Gesamtrendite. \u25ba [D] Beispiel: Die Aktie der M\u00fcnchner R\u00fcck hatte in den letzten Jahren eine Dividendenrendite von rund 4% p.a. Weltweit zahlen in einem gegebenen Jahr nur rund 60% aller b\u00f6rsennotierten Unternehmen eine Dividende. Eine Dividendenrendite von \u00fcber 2 bis 3 Prozent gilt als hoch. \u25ba [E] Bei Anleihen hei\u00dft die beim Kauf erwartete Gesamtrendite bis zur F\u00e4lligkeit „Umlaufrendite“.\u25ba [F] Beispiel: Ein Zero Coupon Bond einer Bank aus S\u00fcdeuropa. \u25ba [G] Bei Immobilien entspricht die Aussch\u00fcttungsrendite der Nettomietrendite. Diese ist die Bruttomietrendite minus Kosten f\u00fcr Instandhaltungskosten und Versicherung. \u25ba [H] Die \u00e4lteste von \u00fcber 20.000 Kryptow\u00e4hrungen ist erst etwa 16 Jahre alt (Bitcoin). \u00dcber die zuk\u00fcnftige Renditeerwartung von Kryptow\u00e4hrungen kann aus diesem und anderen Gr\u00fcnden keine seri\u00f6se Aussage getroffen werden. <\/span><\/p>\n Wer sich die zehn in der Tabelle aufgef\u00fchrten Anlagen mit ihren jeweils verschiedenen Kombination von Aussch\u00fcttungsrendite und Wertsteigerungsrendite vergleichend durch den Kopf gehen l\u00e4sst, wird schlussfolgern m\u00fcssen, dass die Bevorzugung von Anlagen allein oder prim\u00e4r wegen ihrer Aussch\u00fcttungsrendite, statt deren Gesamtrendite und anderer wichtiger Eigenschaften wie Risiko und Liquidit\u00e4t, wenig logisch erscheint.<\/p>\n <\/p>\n Wie wir in unserem Blog-Beitrag „Dividendenstrategien: Fakten und Fantasien<\/u><\/a>“ erl\u00e4utert haben, erhielten die beiden amerikanischen Finanzprofessoren Franco Modigliani und Merton Miller unter anderem daf\u00fcr den Wirtschaftsnobelpreis, dass sie gezeigt hatten, dass Dividendenpolitik (die H\u00f6he und der zeitliche Verlauf von Dividenden, also Aussch\u00fcttungen) keinen systematischen Einfluss auf den Unternehmenswert und damit die Aktion\u00e4rsrendite hat. Es ist im Vorhinein irrelevant, ob man eine Aktie mit hoher oder niedriger Aussch\u00fcttungsrendite kauft. Weil das so ist, haben so genannte „Income Funds“ oder Dividendenfonds \u2013 Aktienfonds, die sich auf Aktien mit hohen Dividendenrenditen konzentrieren \u2013 keinen Renditenutzen und sind zumindest dann sch\u00e4dlich, wenn sie unn\u00f6tig hohe Kosten aufweisen. Andere Missverst\u00e4ndnisse von Profi- und Privatanlegern rund um das Thema „hohe Aussch\u00fcttungen anstreben“, haben wir ebenfalls im genannten Blog-Beitrag analysiert. In der wissenschaftlichen Literatur werden diese Denkfehler unter dem Sammelbegriff „Dividend Fallacy“ (Dividenden-Denkirrt\u00fcmer) zusammengefasst. In einem Satz zusammengefasst: Die Gesamtrenditen von dividendenstarken Aktien sind langfristig eher niedriger als die des Gesamtmarktes.<\/p>\n <\/p>\n Ein besonders stark verbreiteter Denkirrtum innerhalb der Dividend Fallacy taucht in gleicher Form auch bei Anleihen und Fondsanteilen (einschlie\u00dflich ETF-Anteilen) auf. Dieser Fehler geht so: Wenn der Anleger, um Cash aus seinem Portfolio zu entnehmen, fortw\u00e4hrend Anteile verkauft (Aktien bei einem Aktienportfolio, Anleihen bei einem Anleihenportfolio oder Fondsanteile bei einem Fondsportfolio), wird er „irgendwann einmal“ nichts mehr haben, da er dann alle Anteile verkauft haben wird. Hingegen bestehe diese Gefahr bei Entnahmen lediglich von Dividenden oder Zinsen nicht, denn hier werde ja keine Substanz oder Kapital ver\u00e4u\u00dfert. Hier ein konkretes Beispiel f\u00fcr diesen Denkfehler, der Kommentar unter einem YouTube-Video \u00fcber einen thesaurierenden (also nicht aussch\u00fcttenden) Aktieninvestmentfonds:<\/p>\n „Produkte ohne Aussch\u00fcttungen interessieren mich nicht. M\u00f6chte in der Entnahmephase nichts von meinen Assets verkaufen, sondern ausschlie\u00dflich von den Aussch\u00fcttungen leben. Ein Landwirt verkauft im Alter auch nicht seinen Acker.“<\/em><\/p>\n Da wir den grunds\u00e4tzlichen Denk- und Rechenfehler in diesem Argument schon in unserem oben genannten Blog-Beitrag zum Thema Dividendenstrategien<\/u><\/a> anhand von Zahlen widerlegt haben, brauchen wir das an dieser Stelle nicht noch einmal zu tun. Wie schnell ein gegebenes Verm\u00f6gen verbraucht ist, h\u00e4ngt f\u00fcr ein gegebenes Investment nicht davon ab, ob man die Entnahmen in Gestalt von Aussch\u00fcttungen oder in Gestalt von Anteilsverkaufen t\u00e4tigt, sondern wie hoch die Entnahmen insgesamt und im Zeitablauf relativ zum Verm\u00f6gen sind, also von der H\u00f6he der prozentualen „Entnahmerate“. Nat\u00fcrlich kann ein Verm\u00f6gen, sofern man nur seine Aussch\u00fcttungen entnimmt, unter vern\u00fcnftigen Annahmen nie null werden, aber wenn Entnahmen \u00fcber Anteilsverk\u00e4ufe genau gleich hoch w\u00e4ren, w\u00e4re das Ergebnis exakt identisch — auch hier w\u00fcrde das Verm\u00f6gen nie null werden. das Gleiche. Soweit bei einer gegebenen Entnahmeh\u00f6he keine Differenzen zwischen A-Entnahme oder V-Entnahme hinsichtlich Steuern oder Transaktionskosten bestehen (was ja auch tats\u00e4chlich nicht der Fall ist \u2013 siehe oben), wird ein rein rational agierender Anleger indifferent sein, ob eine gegebene Entnahme aus laufenden Ertr\u00e4gen oder aus Anteilsverk\u00e4ufen erzeugt wird. Die einzige Entnahme-Policy, die die langfristige \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit eines Verm\u00f6gens tats\u00e4chlich erh\u00f6ht, hei\u00dft „weniger entnehmen“. \u00a0<\/p>\n <\/p>\n Die Unterscheidung zwischen „Substanz“ oder „Kapital“ einerseits und „laufenden Ertr\u00e4gen“ andererseits ist in vielen F\u00e4llen k\u00fcnstlich: Beispielsweise zahlen viele Unternehmen mit traditionell hoher Dividendenrendite in Jahren schlechter Unternehmensgewinne diese Dividenden aus Eigenkapitalreserven oder verschulden sich ihretwegen sogar zus\u00e4tzlich. Hier wird also ein laufender Ertrag, eine Aussch\u00fcttung f\u00fcr den Anleger aus „Substanz“ auf der Unternehmensebene bezahlt. Aber es kommt noch bunter: Sch\u00fcttet ein Unternehmen im Jahr 1 eine Dividende aus, die niedriger ist als sein Jahresgewinn, findet bekanntlich eine Gewinnthesaurierung auf Ebene des Unternehmens statt. So weit so gut. Nehmen wir nun an, in Jahr 2 schrumpft der Unternehmensgewinn auf null und das Unternehmen zahlt diesmal eine Dividende in H\u00f6he des nicht ausgezahlten Gewinns aus Jahr 1. Kommt die Jahr-2-Dividende nun aus der „Substanz“ oder kommt sie aus „laufenden Ertr\u00e4gen“? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Schlussendlich stammt praktisch alles „Kapital“, also alle „Substanz“ aus zuvor nicht ausgesch\u00fctteten Ertr\u00e4gen \u2013 die \u00fcbliche Schwarz-Wei\u00df-Unterscheidung zwischen den beiden Konzepten erscheint vielfach naiv.<\/p>\n <\/p>\n Ohne die Bereitschaft, in manchen Jahren Substanz-Verk\u00e4ufe (Anteilsverk\u00e4ufe) zu t\u00e4tigen, ist ein j\u00e4hrliche Entnahmerate von mehr als dreieinhalb Prozent des Depotwertes in typischen Konstellationen ohnehin nicht konsistent m\u00f6glich, also nicht nachhaltig (siehe unser Blog-Beitrag „Kapitalverzehr vermeiden: Kein erstrebenswertes Anlegerziel“<\/u><\/a>). Und selbst f\u00fcr diese niedrige Entnahmerate d\u00fcrfte eine Aktienquote von 50% oder mehr erforderlich sein. Eine Aktienquote in dieser H\u00f6he trauen sich in den deutschsprachigen L\u00e4ndern aus Risikogr\u00fcnden (leider immer noch) nur wenige unter den 42 Millionen Haushalten in Deutschland zu. Wem diese Feststellung unangemessen pessimistisch erscheint, der d\u00fcrfte in die gro\u00dfe Gruppe von Privatanlegern fallen, die die Renditen aller Anlageklassen nach Steuern, Kosten und Inflation \u00fcbersch\u00e4tzen und die ihre eigenen vergangenen und zuk\u00fcnftigen Renditen verzerrt positiv erinnern \u2013 ein in der Forschung best\u00e4tigtes Ph\u00e4nomen. (Zur Frage, wie man nachhaltige Entnahmeraten sch\u00e4tzt \u2013 also Entnahmeraten, die mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum vorzeitigen „Konkurs“ f\u00fchren \u2013 haben wir einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Monte-Carlo-Simulation als Prognoseverfahren<\/u><\/a>“ ver\u00f6ffentlicht.)<\/p>\n <\/p>\n Das bewusste Ignorieren des Unterschiedes zwischen A-Entnahmen (Aussch\u00fcttungen) und V-Entnahmen (Anteilsverk\u00e4ufe) sch\u00e4rft nicht nur das Investmentdenken, es hat auch einen enormen praktischen Nutzen: Mit Anteilsverk\u00e4ufen kann ein auf Entnahmen aus seinem Depot angewiesener Haushalt die H\u00f6he dieser Auszahlungen im Zeitablauf pr\u00e4zise und bequem steuern und ist nicht den Unw\u00e4gbarkeiten von einmalig oder chronisch zu niedrigen, gelegentlich zu hohen und stets schwankenden Aussch\u00fcttungsrenditen ausgesetzt.<\/p>\n Es wird also Zeit, dass Privatanleger das tun, was die Wirtschaftswissenschaft schon vor Jahrzehnten getan hat, n\u00e4mlich den alten Zopf A-Entnahmen seien V-Entnahmen grunds\u00e4tzlich vorzuziehen, abzuschneiden. Tats\u00e4chlich ist es bei einem vorgebenden einmaligen oder regelm\u00e4\u00dfigen Entnahmebetrag fast immer wirtschaftlich unbeachtlich, ob dieser aus Aussch\u00fcttungen oder aus Anteilsverk\u00e4ufen finanziert wird \u2013 materielle Unterschiede bestehen in den allermeisten Konstellationen weder steuerlich noch transaktionskostenm\u00e4\u00dfig. Auch dass man mit der Beschr\u00e4nkung seiner Entnahmen auf A-Entnahmen (Aussch\u00fcttungen) Kapitalverzehr dauerhaft vermeide, bei V-Entnahmen hingegen nicht, ist ein falsches, manipulatives Argument. Wenn die Entnahmeh\u00f6he bzw. die H\u00f6he der Entnahmerate in beiden F\u00e4llen identisch ist, ist auch der Endverm\u00f6genseffekt identisch.<\/p>\n Wenn dennoch nennenswerte Unterschiede zwischen A-Entnahmen und V-Entnahmen behauptet werden, dann basieren sie nahezu ausnahmslos auf in der wissenschaftlichen Literatur seit Jahrzehnten widerlegten Denkirrt\u00fcmern, auf der Verwechslung der optisch sichtbaren Oberfl\u00e4che mit den \u00f6konomisch fundamentalen Effekten \u2013 allgemeiner auf unvollst\u00e4ndigem Denken oder auf blo\u00df gef\u00fchlter Verschiedenheit. Wer die hier diskutierte unn\u00fctze oder sch\u00e4dliche Unterscheidung zwischen A- und V-Entnahmen ad acta legt, hat eine \u00fcberfl\u00fcssige Sorge weniger und wird in manchen Abw\u00e4gungssituationen finanziell vorteilhafter agieren.<\/p>\n <\/p>\n [1]<\/strong> Nettomiete = Bruttomiete minus vom Vermieter zu tragende Ausgaben, z. B. Grundsteuer und Geb\u00e4udeversicherungskosten.<\/p>\n [2]<\/strong> Lesern, die eine kurze, aber dennoch detaillierte Einf\u00fchrung in die Anlageklasse Anleihen suchen empfehlen wir unseren Blog-Beitrag „Anlageklasse Anleihen: Von den Basics zum Spezialwissen“<\/u><\/a> (Januar 2024). Darin wird auch erl\u00e4utert warum die H\u00f6he der Aussch\u00fcttungsrendite (Coupon-Rendite) einer Anleihe letztlich irrelevant ist f\u00fcr ihre Gesamtrendite (Umlaufrendite).<\/p>\n In diesem Beitrag r\u00e4umen wir mit g\u00e4ngigen Denkfehlern zur Frage, wie man Aussch\u00fcttungen bzw. Entnahmen aus einem Depot organisiert.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2388,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6],"tags":[87,12,11,5],"class_list":["post-2377","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-investmentfehler","tag-aktualisiert","tag-barwertvorteil","tag-dividende","tag-video"],"yoast_head":"\n\n
Argument 1: Bei der Steuerbelastung gibt es keinen nennenswerten Unterschied zwischen A-Entnahmen und V-Entnahmen<\/b><\/span><\/h2>\n
Argument 2: Bei Transaktionskosten existiert kein materieller Unterschied zwischen A-Entnahmen und V-Entnahmen<\/b><\/span><\/h2>\n
Argument 3: Anlagen mit hoher Aussch\u00fcttungsrendite sind nicht grunds\u00e4tzlich attraktiver als solche mit niedriger Aussch\u00fcttungsrendite<\/b><\/span><\/h2>\n
<\/p>\nArgument 4: Die Dividendenpolitik eines Unternehmens hat keinen systematischen Einfluss auf die Gesamtrendite seiner Aktien<\/b><\/span><\/h2>\n
Argument 5: Der Verzehr von Aussch\u00fcttungen ist nicht weniger sch\u00e4dlich als der Verzehr von „Substanz“ oder „Kapital“\u00a0<\/span><\/b><\/span><\/h2>\n
Argument 6: Die Unterscheidung zwischen Ertr\u00e4gen und Substanz ist ohnehin vielfach k\u00fcnstlich und ohne \u00f6konomischen Gehalt<\/b><\/span><\/h2>\n
Argument 7: Ohne Anteilsverk\u00e4ufe l\u00e4sst sich eine nachhaltige Entnahmestrategie in den meisten F\u00e4llen sowieso nicht bewerkstelligen<\/b><\/span><\/h2>\n
Fazit<\/b><\/span><\/h2>\n
Endnoten<\/strong><\/span><\/h2>\n